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Nachweispflichten

Umweltaussagen belegbar machen.Seit September 2026 verschiebt sich die Beweislast zum Werbenden.

Die EmpCo-Richtlinie verlangt, dass Umweltaussagen nachweisbar sind. Wir zeigen, warum korrekte Daten allein nicht genügen und wie ein belastbarer Nachweis aussieht.

Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie über das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss sie belegen können. Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ ohne Nachweis geraten unter Druck, und die Beweislast verschiebt sich zum Werbenden. Das betrifft jedes Unternehmen, das in der EU verkauft.

Belegbar statt behauptet.Was seit September 2026 gilt.

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing. In Deutschland gilt sie seit dem 27. September 2026. Sie ändert das Wettbewerbsrecht: Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern müssen spezifisch und belegbar sein. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „öko“ rücken damit in den Fokus: Sie sollen nicht mehr ohne Grundlage verwendet werden.

Drei Punkte prägen die Richtung. Erstens sollen Aussagen über das gesamte Produkt nicht gemacht werden, wenn sie nur einen Teil betreffen. Zweitens geraten vage Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“ ohne konkreten Plan unter Druck. Drittens verschiebt sich die Beweislast zum Werbenden, der eine Aussage künftig belegen können muss. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.

80 Prozent Recyclingmaterial.Die Zahl stimmt, die Aussage nicht.

Eine PET-Flasche trägt die Aussage „aus 80 % Recyclingmaterial“. Die Zahl ist korrekt, aber sie gilt für den Flaschenkörper. Verschluss und Etikett enthalten kein Rezyklat. Ohne diese Angabe wird aus einer korrekten Zahl eine angreifbare Aussage, weil sie den Eindruck erweckt, das ganze Produkt bestehe zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial.

Ein belastbarer Nachweis enthält deshalb mehr als die Zahl. Er sagt, worauf sich die Aussage bezieht, auf welches Bauteil, mit welchem Anteil. Ein häufig genannter Fall ist „klimaneutral“ allein durch zugekaufte Kompensation: Auch hier zählt, was die Aussage wirklich abdeckt. Im Digitalen Produktpass gilt das erst recht, denn wer dort nachsieht, will es genau wissen.

Der Nachweis braucht Struktur.Genau die liefern wir.

Ein Nachweis ist nur so gut wie die Daten dahinter. Damit die Angabe zur Recyclingquote nicht als bloße Behauptung dasteht, muss sie strukturiert hinterlegt sein: welches Bauteil, welcher Anteil, welche Quelle. Mit EPCIS 2.0 und GS1 Digital Link lassen sich diese Angaben präzise und maschinenlesbar abbilden, für Menschen ebenso wie für Systeme.

benelog liefert die Dateninfrastruktur dafür. Wir setzen die GS1-Standards um, mit denen ein Nachweis nachvollziehbar wird, im Digitalen Produktpass und darüber hinaus. Die rechtliche Bewertung einer Aussage gehört in fachkundige Hände, die belastbare Datengrundlage kommt von uns.

Sprechen wir über Ihre Nachweise.

Sie wissen jetzt, woran ein belastbarer Nachweis hängt. Welche Ihrer Aussagen eine Datengrundlage brauchen und wie sich diese abbilden lässt, klären wir am besten im Gespräch.

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