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title: "EUDR mit GS1-Standards und EPCIS 2.0"
description: "Was die EU-Entwaldungsverordnung verlangt, wann sie gilt und wie Herkunftsdaten und Referenznummern mit EPCIS 2.0 und GS1-Standards zwischen Partnern fließen."
canonical_url: "https://benelog.com/de/openepcis/eudr"
last_updated: "2026-11-02T15:44:09.176Z"
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Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt für Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und Rinder einen Nachweis bis zur Anbaufläche. Dieser Nachweis entsteht am Anfang der Lieferkette und muss bei jedem weiteren Partner nachvollziehbar ankommen. Wir sorgen dafür, dass die Daten dafür auf offenen GS1-Standards fließen.

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Zeitplan

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## <span className="block,text-benelog">Wann es Sie betrifft.</span><span className="block,text-benelog-primary">Ab Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen.</span>

Die Anwendung wurde zweimal verschoben. Die Termine sind inzwischen festgelegt, und die Kommission hat im Mai 2026 entschieden, den Verordnungstext nicht erneut zu ändern.

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<dpp-timeline-item group="Stichtag" label="Fest" status="fest" text="Flächen, die nach diesem Datum entwaldet wurden, sind ausgeschlossen." time="31. Dezember 2020">



</dpp-timeline-item>

<dpp-timeline-item group="Große und mittlere Unternehmen" label="Fest" status="fest" text="Die Pflichten gelten für alle, die nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen eingestuft sind." time="Dezember 2026">



</dpp-timeline-item>

<dpp-timeline-item group="Kleinst- und Kleinunternehmen" label="Fest" status="fest" text="Die spätere Frist gilt für Unternehmen, die Ende 2024 bereits als solche bestanden." time="Juni 2027">



</dpp-timeline-item>

<dpp-timeline-item group="Neu aufgenommene Erzeugnisse" label="Fest" status="fest" text="Etwa löslicher Kaffee und zahlreiche Palmöl-Derivate." time="Dezember 2027">



</dpp-timeline-item>

<dpp-timeline-item group="Überprüfung" label="Vorgesehen" status="erwartet" text="Die Kommission überprüft die Verordnung insgesamt." time="Bis 2030">



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Stand: Oktober 2026. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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Die Pflicht

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## Was die EUDR verlangt

Ein Erzeugnis darf nur in der EU verkauft oder ausgeführt werden, wenn es auf einer Fläche ohne Entwaldung nach dem Stichtag erzeugt wurde, wenn es nach dem Recht des Erzeugerlandes legal erzeugt wurde und wenn eine Sorgfaltserklärung dafür vorliegt.

Dafür braucht es die Geokoordinaten jeder Anbaufläche, bei größeren Flächen als Umriss. Ware mit bekannter Herkunft darf nicht mit Ware unbekannter Herkunft vermischt werden. Und die Referenznummer der Sorgfaltserklärung muss an den Abnehmer weitergegeben werden.

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Zielgruppe

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## <span className="block,text-benelog">Jede Stufe hat ihre Aufgabe.</span><span className="block,text-benelog-primary">Vom Anbau bis ins Regal.</span>

<cards-row align-text="true" cols="3" equal-rows="true" gap="6" max-width="6xl" text-left="true" wide="true">
<icon-card description="Importeure und Erzeuger in der EU erfassen die Herkunft, bewerten das Risiko und reichen die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem ein." icon="mdi:sprout-outline" title="Wer zuerst in Verkehr bringt">



</icon-card>

<icon-card description="Hersteller und Händler direkt danach übernehmen die Referenznummern und halten sie fünf Jahre lang nachweisbar." icon="mdi:factory" title="Wer als Erster weiterverarbeitet oder handelt">



</icon-card>

<icon-card description="Spätere Stufen dokumentieren Lieferanten und Abnehmer. Sie profitieren davon, wenn die Daten der früheren Stufen sauber vorliegen." icon="mdi:storefront-outline" title="Wer weiter hinten in der Kette steht">



</icon-card>
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Standard

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## Warum offene Standards die Grundlage sind

Ein Lieferant beliefert viele Kunden, und jeder Kunde nutzt andere Systeme. Ohne gemeinsames Format müsste er die EUDR-Daten für jeden Abnehmer anders aufbereiten.

GS1 hat deshalb einen eigenen EUDR-Standard veröffentlicht, und GS1 Germany empfiehlt EPCIS 2.0 als Best Practice für die Weitergabe der Referenznummern. Identifiziert werden Produkte, Chargen und Orte mit denselben GS1-Nummern, die schon heute im Handel genutzt werden. So kommen die Angaben bei jedem Partner gleich an.

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Mit uns

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## Wie wir Sie unterstützen

<cards-row align-text="true" cols="3" equal-rows="true" gap="6" max-width="6xl" text-left="true" wide="true">
<icon-card description="Anbauflächen, Ernte und Charge als EPCIS-Ereignisse, verknüpft mit GTIN und GLN." icon="mdi:map-marker-outline" title="Herkunft erfassen">



</icon-card>

<icon-card description="Welche Eingangschargen in welche Ausgangscharge eingeflossen sind, dokumentiert als Transformationsereignis. So bleibt die Zuordnung zur Fläche erhalten." icon="mdi:call-split" title="Verarbeitung nachvollziehen">



</icon-card>

<icon-card description="Referenz- und Prüfnummern so übermitteln, wie es der GS1-EUDR-Standard vorsieht, maschinenlesbar und abfragbar." icon="mdi:file-send-outline" title="Nummern weitergeben">



</icon-card>

<icon-card description="ERP, Lieferantenportale und Tools für die Sorgfaltserklärung über eine gemeinsame Datenschicht verbinden." icon="mdi:lan-connect" title="Partner anbinden">



</icon-card>

<icon-card description="EUDR-Angaben werden gegen das Datenmodell geprüft, bevor sie an Partner gehen. Fehlende Koordinaten oder Nummern fallen so früh auf." icon="mdi:clipboard-check-outline" title="Vorab prüfen">



</icon-card>

<icon-card description="OpenEPCIS setzt die GS1-Standards offen um. Ihre Daten bleiben nutzbar, auch wenn Sie Ihre Systeme wechseln." icon="mdi:lock-open-variant-outline" title="Offen und anschlussfähig">



</icon-card>
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## Sprechen wir über Ihre Lieferkette

<contact-cta label="Gespräch vereinbaren">

Wie Ihre EUDR-Daten von der Fläche bis zum Abnehmer fließen, hängt davon ab, wo Sie in der Kette stehen. Das klären wir am besten gemeinsam. Die rechtliche Bewertung gehört in fachkundige Hände, die belastbare Datengrundlage kommt von uns.

</contact-cta>
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